Die Frage “Wurden GSS-Beitragsschulden gestrichen?” war am 25. Dezember 2025 besonders präsent. Auslöser sind Berichte über ein Amtsblatt-Update, nach dem unbezahlte GSS-Beiträge für Zeiträume vor dem 01/01/2016 nicht mehr eingezogen werden sollen – also eine Streichung im Sinne der Forderungseinziehung.
Wer ist betroffen?
- Enthalten: Unbezahlte GSS-Beiträge, die Zeiträume vor dem 01/01/2016 betreffen.
- Meist nicht enthalten: Forderungen für Zeiträume nach dem 01/01/2016 (separat zu prüfen).
Muss man einen Antrag stellen?
Solche Streichungen werden häufig automatisch im System umgesetzt. Dennoch können Updates Zeit benötigen, daher lohnt sich eine Kontrolle.
Werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet?
In der Regel bedeutet die Maßnahme: keine weitere Einziehung unbezahlter Altposten. Eine automatische Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge ist üblicherweise nicht vorgesehen.
So prüfen Sie es praktisch
1) In e-Devlet die GSS-Registrierungs- und Schuldenabfrage öffnen.
2) Bei jedem Posten den Zeitraum (Jahr/Monat) prüfen.
3) Wenn vor-2016-Posten noch sichtbar sind, nach einigen Tagen erneut kontrollieren.
Wenn es weiterhin angezeigt wird
- Zuerst den Zeitraum verifizieren (wirklich vor 2016?).
- Zeit für Systemabgleich einplanen.
- Falls unverändert, eine Akten-/Datensatzprüfung über offizielle SGK-Kanäle anfordern.
Merksatz:
Der zentrale Unterschied ist “vor 2016” vs. “nach 2016”.
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